Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Wir, die ALL SENSES Immobilienagentur Berlin (nachfolgend auch “Makler” genannt), sind als Immobilienmakler i.S.d. §§ 652 ff BGB gegen Entgelt (Provision) tätig.Unser Geschäftssitz ist: Ahrenshooper Zeile 54, 14129 BerlinDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Maklerleistungen. Gegenstand des schriftlichen oder mündlichen Vertrages oder des Vertrages in Textform, wenn es sich um den Nachweis oder die Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher handelt, sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, die allgemein üblichen Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten eines Immobilienmaklers. Einzelvertragliche Regelungen, die von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, wenn sie entweder schriftlich oder in Textform vereinbart sind. Im Übrigen gelten für unsere Verträge ausschließlich die hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden/Auftraggebern, wenn diese Unternehmer sind, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden/der Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten oder aber eine Immobilie kaufen oder mieten oder aber einen Suchauftrag für den Kauf oder die Anmietung einer Immobilie erteilen. In dem Fall, dass der Mieter oder der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses Kunde und Verbraucher ist, wird beachtet , dass die Bestimmungen zum Bestellerprinzip bei Wohnungsvermietung und die Regelungen der §§ 656 a-d beim Verkauf Geltung haben. Dies gilt nicht, wenn der Mieter- oder Käuferkunde einen eigenen Suchauftrag erteilt hat und der Verkäufer/Vermieter nicht wie nachfolgend definiert Auftraggeber ist. Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verkäufer einer Immobilie oder Vermieter, die dem Makler ohne Provisionsversprechen – im Falle des Nachweises oder der Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher mit Provisionsversprechen nach den Regeln der §§ 656a ff. BGB – die Möglichkeit zum Nachweis oder zur Vermittlung eines Hauptvertrages geben. 
  3. Soweit ihm Rahmen von vertraglichen Regelungen von einem Hauptvertrag die Rede ist, ist damit regelmäßig ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag über eine Immobilie gemeint.
  4. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden/dem Auftraggeber und uns kommt entweder durch schriftliche, mündliche oder konkludente Vereinbarung und im Falle des Nachweises oder der Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher durch eine Vereinbarung in Textform zustande. Eine mündliche oder konkludente Vereinbarung ist immer dann gegeben, wenn der Kunde unsere Maklertätigkeit in Anspruch nimmt.Eine Inanspruchnahme der Maklertätigkeit ist immer dann gegeben, wenn der Kunde von uns auf die Möglichkeit eines Kaufs oder auf die Möglichkeit einer Anmietung (z.B. durch die gängigen Internetportale, Zeitung, Aushang oder Zusendung eines Exposés) aufmerksam wird und wir uns als Makler zu erkennen gegeben und den Provisionsanspruch im Falle einer erfolgreichen Vertragsvermittlung beziffert haben und der Kunde sich mit uns in Verbindung gesetzt hat, um Leistungen von uns, insbesondere die Zusendung eines Exposés abgerufen oder weitere Informationen angefordert hat. Ergibt sich aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen nichts anderes, läuft der Maklervertrag über sechs Monate.
  5. Wenn der Kunde Verkäufer ist, ist er nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten für das jeweilige Vertragsobjekt zu beauftragen. Sofern der Kunde gegen diese Verpflichtung schuldhaft verstößt, hat er dem Makler den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. 
  6. Wir weisen darauf hin, dass unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit allein auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern, Auftraggebern oder anderen von den Vertragspartnern/Auftraggebern beauftragten Dritten erteilten Informationen über den Vertragsgegenstand des Hauptvertrages beruhen und wir die Richtigkeit dieser Informationen nicht überprüft haben. Es ist Sache des Kunden, diese Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit der uns übermittelten und weitergegebenen Informationen zum Objekt des Hauptvertrages keinerlei Haftung. 
  7. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, wobei im Falle des Nachweises oder der Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher die Regelungen der §§ 656 a-d BGB, insbesondere § 656c BGB Anwendung findet.
  8. Sämtliche Informationen zum Vertragsobjekt, unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit sowie unsere Exposés mit ihren Inhalten sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit sowie unsere Exposés mit ihren Inhalten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die von uns erhaltenen Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, uns die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten. 
  9. Wenn der Kunde oder Auftraggeber Verkäufer ist, ist er verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Ein Kunde/Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten er einen Hauptvertrag geschlossen hat Die Auskunftsverpflichtung besteht auch, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bestimmung steht und/oder ein Rücktrittsrecht vereinbart ist. 
  10. Der Kunde/Auftraggeber erteilt uns zudem Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber einem etwaigen WEG-Verwalter, die einem Kunden als Wohnungseigentümer zustehen. Die Vollmacht gilt auch nach Abschluss des Hauptvertrages für die Dauer von 12 Monaten.
  11. Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er den Makler innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserlangung von unserem Angebot auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde dem Makler im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstanden sind, dass der Kunde ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
  12. Mit Abschluss des von uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages entsteht unser Provisionsanspruch. Es gilt der vereinbarte oder im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Ist insoweit kein Provisionssatz konkret vereinbart oder im Inserat oder Exposé genannt, beträgt der Provisionssatz 7,14 % (inkl. Mehrwertsteuer). Die Provision wird vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängender Nebenabreden berechnet.Im Falle des Nachweises oder der Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt abweichend von der zuvor geregelten Provisionsvereinbarung, dass die Partei, die den Maklervertrag als Auftraggeber abgeschlossen hat, verpflichtet ist, die Hälfte des vereinbarten oder im Inserat oder Exposé genannten Maklerlohns oder die Hälfte des Regelprovisionssatzes gemäß dieser AGB zu zahlen mit der Folge, dass der Auftraggeber zur Zahlung des Maklerlohns in gleicher Höhe wie der Kunde verpflichtet ist. 
  13. Der Provisionsanspruch ist sofort nach Abschluss des Hauptvertrages fällig. Der Kunde darf die Provision nur zurückbehalten oder gegenüber der Provision mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder wenn sonstige angestrebten Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.Im Falle des Nachweises oder der Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, welches ein Auftraggeber i.S.d. Ziffer 2. Satz 4 dieser AGB uns zum Nachweis und/oder Vermittlung eines Kaufvertrages zur Verfügung gestellt, an einen Verbraucher gilt zusätzlich zu der zuvor geregelten Fälligkeit des Provisionsanspruchs, dass die Fälligkeit weiter davon abhängig ist, dass der Makler einen Nachweis über die Zahlung und die Höhe der Zahlung des Auftraggebers erbringt.
  14. Sollte anstelle des ursprünglich angestrebten Vertrages ein anderer Hauptvertrag über ein anderes Objekt zwischen unserem Auftraggeber und dem Kunden oder ein Zuschlag im Wege der Zwangsversteigerung zustande kommen, so ist der Kunde dennoch uns gegenüber zur Zahlung der Provision – wie in Ziffer 13. beschrieben – verpflichtet. Gleiches gilt, wenn im Zuge des Kontaktes mit unserem Auftraggeber und dem Kunden innerhalb von 12 Monaten weitere Objekte des Auftraggebers bekannt werden und der Kunde eines oder mehrere dieser Objekte erwirbt, mietet oder pachtet. Sollte eine Provision mit dem Verkäufer/Auftraggeber vereinbart worden sein, so ist dieser in diesem Fall ebenso verpflichtet, die Provision an uns zu zahlen. Des Weiteren gilt diese Regelung, wenn anstatt eines Kaufvertrages ein Miet- oder Pachtvertrag zustande kommt oder umgekehrt.
  15. Der Kunde ist verpflichtet, uns die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen für Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Der Aufwendungsersatz ist beschränkt auf höchstens 10 % der zu erwartenden Provision.
  16. Der Kunde/Auftraggeber darf Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderung des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
  17. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, es sei denn, es steht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden in Rede.
  18. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
  19. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt. Davon ausgenommen ist der ausschließliche Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Bei Verträgen mit den genannten Personen ist ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Landgericht bzw. Amtsgericht.
  20. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt und gültig. Für diesen Fall gilt, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung tritt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingen vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte
  21. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.